Arbeitskreis Gesamtschule

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Aktuelles 2022

 

Obwohl in diesem Schuljahr die Pandemie bislang das alles beherrschende Thema war, ist die Thematik, der sich der Arbeitskreis Gesamtschule gewidmet hat, nach wie vor aktuell. Dies zeigt sich in der hohen Anzahl der Zugriffe auf unsere Internet-Seiten, die sich im letzten Jahr noch gesteigert hat. Das hätte unseren Gründer Ulrich Sprenger sicherlich sehr erfreut. Hier noch einmal die Adressen unserer Internetseiten:

 

http://www.ak-gesamtschule.de  und  http://www.schulformdebatte.de

 

Die Probleme der Gesamtschule stehen im Moment nicht im Mittelpunkt der Diskussion. Alle Schulformen leiden gerade unter der Pandemie und dem unschlüssigen und nur schwer nachvollziehbarem Handeln der Bildungspolitik.

Bildungsinhalte und soziale Entwicklung der Kinder scheinen nicht im Fokus zu stehen, genau so wenig wie die Gesundheit der Lehrkräfte und der Schüler. Politik und Ideologie lenken offensichtlich die Entscheidungen des Schulministeriums. So kennen wir es - alles bleibt beim Alten.

 

Wir werden weiterhin mit wachem Blick, sehr aufmerksam und kritisch die Schulpolitik begleiten.

 

 

Aktuelles 2021

 Die Corona-Zeit bringt es mit sich, dass persönliche Kontakte seltener werden. So sind die anfallenden Tätigkeiten in der Vereinsarbeit lediglich telefonisch besprochen worden. Eine aktive Beteiligung an der z.Z. entfachten Corona-Diskussion ist auch nicht vorgesehen.

Konstruktiv könnte jedoch die Aufarbeitung der von Schulpolitikern entfachten Diskussion über das Für und Wider internetgestützten Unterrichts sein.

Bereits im Dezember 2016 hat die KMK die Herausforderung des digitalen Wandels mit dem Strategiepapier: „Bildung in der digitalen Welt“ beschrieben

https://www.kmk.org/themen/bildung-in-der-digitalen-welt/strategie-bildung-in-der-digitalen-welt.html 

und am 07.12.2017 ein Handlungskonzept für die zukünftige Entwicklung der Bildung in Deutschland vorgelegt.

https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/ 2018/Digitalstrategie_2017_mit_Weiterbildung.pdf

Mit der Verwaltungsvorschrift: „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ hatten die Länder die folgende Vereinbarung beschlossen:

https://www.bmbf.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf

 Anders als bei der Inklusion machen sich Politiker Gedanken über Gelingensbedingungen.

Der Kultusministerkonferenz und dem Verband Bildungsmedien ist bewusst, dass die beschriebenen Aufgaben nur in Kooperation gelöst werden können.

Die verstärkte Hinwendung zu digitalen Lehr- und Lernanwendungen gelingt nur, wenn die Lehrkräfte für die Nutzung digitaler Lernmittel gewonnen werden.

Dafür setzen sich die Dialogpartner in gemeinsamer Anstrengung ein.

Gemeinsame_Erklaerung_KMK_VBM_v._14.06.2018

 Auf unserer Homepage www.digitalisierung.akgev.de finden Sie weitere Hinweise zur Digitalisierung an Schulen.

 Unter https://www.hamburg.de/bsb/ifbq/bliz/  finden Sie eine Online-Befragung zum „Lernen in der Zukunft“.

 

Aktuelles 2020

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat am 26. November 2019 ihren Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz bekanntgegeben. Demnach soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."  https://www.citizengo.org/de/fm/174970-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich

Mit dem Vorhaben: Kinderrechte ins Grundgesetz wird nun der nächste Großversuch mit Schutzbefohlenen gestartet.       

 

Schulen müssen ihre Bildungsziele nach Meinung des Bildungsforschers Lothar Krappmann gemäß der UN-Kinderrechtskonvention neu ausrichten. "Kinder sollten beispielsweise mitreden dürfen, welche Themen im Unterricht behandelt, und wie sie vermittelt werden", sagte Krappmann im Interview mit der "E&W". Vieles von dem, was Kinder lernen sollten, stehe mit ihrem Alltag und ihrem Leben in keiner Beziehung – und dann funktionierten Lernprozesse nicht. In der UN-Kinderrechtskonvention sicherten die Vertragsstaaten zu, dass alle Fähigkeiten und Interessen der Kinder einbezogen würden. "Ich glaube nicht, dass Kinder plötzlich den Lehrplan komplett auf den Kopf stellen würden", betonte der Experte.

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/schulen-muessen-ihre-bildungsziele-neu-ausrichten/

 

Welche Rolle den Lehrerinnen und Lehrern dann zugewiesen wird, können wir am Beispiel der schulischen Inklusion sicherlich schon jetzt vorhersagen.

 

 

Weitere Informationen:

Abschlussbericht Kinderrechte

Kinderrechte/2017-gutachten-kinderrechtskonvention

Kinderrechte/Druckversion EB

die-tagespost.de: Das-Ermaechtigungsgesetz-der-SPD

Kinderrechte Elternverein e.V.

Pressemitteilung-GG Kinderrechte

 

 

Aktuelles 2019

Der nachfolgende Zeitungsartikel zeigt die Auswirkungen politischen Handelns, macht aber auch deutlich, dass die geschaffenen Probleme erst über einen längeren Zeitraum zu beheben sein werden.

 

Zurück zur Vernunft   SZ - 31. Juli 2018                  Inklusion an Schulen

Rot-Grün hat NRW vor fünf Jahren eine Radikalvariante der Inklusion verordnet, die keinem Kind gerecht wird. Eine Kehrtwende ist nötig.

Gastbeitrag von Michael Felten

Warum muss die schulische Inklusion in Nordrhein-Westfalen eigentlich neu ausgerichtet werden - und was ist davon zu halten? Erinnern wir uns kurz: Vor gut fünf Jahren hatte die Schulministerin der rot-grünen Koalition, Sylvia Löhrmann, alles darangesetzt, im Land zwischen Rhein und Ruhr eine Radikalvariante von Inklusion durchzusetzen. Quasi von heute auf morgen wurde 2013 das Gemeinsame Lernen besonders behinderter wie besonders begabter Kinder zum Regelfall erklärt. Die überhastete Reform hatte weder ein Konzept noch Standards, sie war unterfinanziert, brachte den Schulen also kein zusätzliches Personal, und sie wurde gegen den Rat fast aller Betroffenen und Experten verordnet.

Über den Autor

Michael Felten, 66, hat mehr als 30 Jahre lang Mathematik und Kunst im Gymnasium unterrichtet. Er ist Dozent in der Lehrerausbildung und Autor des Buchs "Die Inklusionsfalle. Wie eine gut gemeinte Idee unser Bildungssystem ruiniert".

Schon über Jahrzehnte hatte man in Modellversuchen gute Erfahrungen mit der Integration Behinderter gemacht - sofern diese durchgängig von Sonderpädagogen mit betreut wurden. Was in den privilegierten Prototypen funktionierte, führte im billigen Serienmodell Inklusionsschule binnen Kurzem zur Katastrophe. Bestens funktionierende Förderschulen ließ man auslaufen und schickte die Förderlehrer fortan stundenweise an verschiedene Regelschulen. Diese mussten behinderte Schüler auch dann aufnehmen, wenn Ausstattung und Expertise noch gar nicht stimmten. Dadurch verloren Förderschüler die für sie immens wichtigen kontinuierlichen Beziehungen zu fachlich geschultem Lehrpersonal, Regelschülern entging zunehmend effektiver Unterricht. Es kam zur "wohlwollenden Vernachlässigung aller", wie es der Berliner Rehabilitationswissenschaftler Bernd Ahrbeck ausgedrückt hat.

Ob einfacher Lehrer oder Schulamtsdirektor: Wer es wagte, die neue Heilslehre infrage zu stellen, bekam einen Maulkorb verpasst. Nicht wenige Lehrkräfte quittierten den Dienst vorzeitig, also auf eigene Kosten, weil sie es nicht mehr ertragen oder verantworten mochten, keinem Kind mehr gerecht werden zu können, weder dem lernschwachen noch dem leistungsstarken. Studenten wiederum ließen sich auf ein Lehramtsstudium erst gar nicht mehr ein, weil offensichtlich war, welche prinzipielle Überforderung sie in der inklusiven Schule erwartete. Und Eltern sahen sich zu einer Landtagspetition, gar zu einem landesweiten Bündnis "Rettet die Inklusion!" gezwungen, um ihre Erziehungsrechte zu wahren.

Nun hat die seit Jahresfrist amtierende Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) eine "Neuausrichtung der schulischen Inklusion" durchs NRW-Kabinett gebracht - und sich damit postwendend den Vorwurf einer Kehrtwende in der Inklusionspolitik, eines Gegenschlags gar, eingehandelt. Dabei zeigt ein nüchterner Blick: Die Neuausrichtung erdet pädagogische Visionen, schwenkt um in Richtung Vernunft - zum Wohl aller Schüler. Gemeinsames Lernen ist eben nicht für jedes Kind über die ganze Schulzeit hinweg die entwicklungsförderlichste Lösung.

Deshalb rehabilitiert die Landesregierung die Förderschulen mit ihrer hohen Schutz- und Unterstützungsfunktion und tritt ein für ihren Erhalt. Zugleich verordnet sie den weiterführenden Regelschulen erste Qualitätsstandards: Förder- und Regelschüler sollen dort künftig nur noch gemeinsam unterrichtet werden, wenn eine passable Lehrer-Schüler-Relation tatsächlich geschaffen ist und dies der Entwicklung der Behinderten auch wirklich nützt.

Aus demselben Grund sollen Gymnasien auch nur Förderkinder aufnehmen müssen, deren kognitives Potenzial in dieser Schulform Erfolg verspricht - also etwa keine lernbehinderten. Selbst die Bremer Gymnasialdirektorin ist mit ihrer viel beachteten Klage gegen die Weisung, eine Inklusionsklasse einzurichten, ja nur formal unterlegen: Sie muss künftig nicht etwa geistig Behinderte zum Abitur führen, sondern lediglich eine parallele Spezialklasse für sie einrichten - eine Art Showeffekt für die bremische Inklusionsideologie.

Die Forschung hat übrigens gute Effekte einer breiten, sonderpädagogisch begleiteten, inklusiven Beschulung bislang nur in Grundschulen nachweisen können. Für stark gehandicapte Kinder werden dagegen weltweit Spezialschulen empfohlen, zumindest phasenweise. Und die hoch entwickelte Expertise hiesiger Sonderpädagogen, die Bremen schon mal ganz abschaffen wollte, genießt globalen Respekt.

Schielen auf Quoten ist inhumaner Unsinn

Aber widerspricht der NRW-Schwenk nicht der Behindertenrechtskonvention der UN? Diese fordert zu Recht, allen Menschen freien Zugang zum allgemeinen Bildungswesen zu geben, waren doch Behinderte in vielen Ländern lange vom Schulbesuch ausgeschlossen. Allerdings erfüllt das deutsche Bildungswesen die UN-Maßgabe bereits weitgehend: Unsere Förderschulen sind derjenige Teil des allgemeinbildenden Schulsystems, der gesellschaftliche Teilhabe durch spezifische Unterstützung herbeiführen soll. Solche Maßnahmen gelten laut Konvention gerade nicht als Diskriminierung (Art. 5, Abs. 4), sondern können im Einzelfall geradezu geboten sein (Art. 7, Abs. 2). Dass sich an Förderschulen oft Kinder aus prekären Milieus ballen, spricht keineswegs gegen diesen Schultyp - ihnen würde in großen Regelschulklassen gewiss nicht besser geholfen.

Also alles gut in Düsseldorf? Keineswegs. Ministerin Gebauer stoppt zwar den Erosionsprozess im Förderbereich, doch viele bewährte Strukturen sind bereits zerschlagen, die dringend benötigten Spezialpädagogen fehlen. Da sind auch die den Grundschulen versprochenen zusätzlichen Sozialpädagogen nur ein Notnagel: Sonderpädagogische Problemlagen können sie kaum einschätzen. Ex-Schulministerin Löhrmann hat eben keine fruchtbaren Spuren hinterlassen, sondern furchtbare - insbesondere das Feld des Lehrernachwuchses hat sie sträflich vernachlässigt.

In der Inklusionsfrage ist das Schielen auf Quoten inhumaner Unsinn. So viel Gemeinsames wie möglich, so viel Getrenntes wie nötig, das wäre eine tragfähige Devise für den Umgang mit Behinderung. Schüler mit schweren Handicaps sind ohne - zumindest zeitweise stattfindende - exklusive Lerngruppen einfach aufgeschmissen. Der emeritierte Sonderpädagoge Otto Speck hat mit der Formel "dual-inklusiv" eine versöhnliche Perspektive vorgeschlagen: Man solle doch für jedes Kind nach den günstigsten Bedingungen suchen. Worin diese bestehen, darüber müssten Lehrer und Eltern befinden, nicht die Politik oder eine Ideologie.

Wir brauchen also bestens ausgestattete Inklusionsschulen und separate Förderschulen, die in einem durchlässigen Verbund mit Regelschulen stehen. Auch kooperative Förderklassen an Regelschulen wie in Bayern ergeben Sinn. Solange wir uns Steuerentlastungen für Großkonzerne leisten können, sollte uns die dynamische Vielfalt für Schwächere nicht zu teuer sein.

 https://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusion-an-schulen-zurueck-zur-vernunft-1.4073255

Herr Sprenger, der Ehrenvorsitzende unseres Arbeitskreises, hat auf  "Versuche mit Schutzbefohlenen" hingewiesen.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, klagt in seinem neuen Buch: "Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt.“ die Bildungsreformitis in Deutschland an.

 

Aktuelles 2018

Unter Aktuelles 2017 haben wir die Gründe benannt, die zu den Problemen im Schulbetrieb geführt hatten. Hinzu kamen die Abschaffung des Leistungsprinzips und die Degradierung der Lehrer zu Lernbegleitern, die darüber hinaus die pädagogische Arbeit erschwerte.

Elterninitiativen bildeten sich, die von den Schulen wieder das verfassungsmäßige Recht auf Bildung für ihre Kinder einforderten.

Für dieses Anliegen hatte die rot/grüne Landesregierung kein Verständnis.

Die Landtagswahlen im Mai 2017 beendeten dann auch die schulischen Experimente.

Entgegen aller Prognosen verlor die Koalition aus SPD und GRÜNEN ihre Mehrheiten und hinterließ ein überfordertes Schulsystem.

Was war geschehen?                 Grafik

Mit dem Inklusionsgesetz hatte die Landesregierung auch die Schließung von Förderschulen beschlossen. Mit der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen begann das "Sterben" der Förderschulen mit dem Ziel, das gemeinsame Lernen zu erzwingen.
Gemeinsames Lernen sollte jedoch an erster Stelle mit Schülern des Förderschwerpunktes Lernen stattfinden, denn diese Förderschulen wurden vorrangig geschlossen.

Gab es 2012 noch 306 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, waren es im Jahr 2017 nur noch 121. Innerhalb von 5 Jahren wurden 185 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen geschlossen. Von den Förderschulen mit den sechs anderen Förderschwerpunkten wurden im gleichen Zeitraum 21 Förderschulen geschlossen.

Nachweislich ging es der rot/grünen Landesregierung vorrangig um die Abschaffung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Der Beschluss der KMK vom Okt. 1999 war dabei sehr hilfreich. Übersehen hatte man jedoch, dass die aufnehmenden allgemeinen Schulen bestimmte Voraussetzungen erfüllen mussten, um den geforderten gemeinsamen Unterricht durchführen zu können.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.10.1999 zum Förderschwerpunkt Lernen lautet:

5.2 Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht

Die Aufgabe der allgemeinen Schule schließt ein, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen beim Lernen zu fördern.

Kinder und Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen können allgemeine Schulen besuchen, wenn für die sonderpädagogische Förderung angemessene personelle, räumliche und sächliche Voraussetzungen gegeben sind.

Diese Schülerinnen und Schüler werden nicht in allen Unterrichtsfächern nach den Lernzielen der allgemeinen Schulen unterrichtet. Die unterschiedlichen Angebote und Anforderungen entsprechen ihren individuellen Lernvoraussetzungen. Dabei sind in den Klassen mit gemeinsamem Unterricht differenzierende Formen der Planung sowie der Durchführung und der Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsprozesse in besonderem Maße erforderlich.

Gemeinsamer Unterricht ermöglicht den Kindern, im sozialen Bereich voneinander zu lernen und eine Vielzahl von Anregungen im Leistungsverhalten zu erhalten.

Aufgaben von sonderpädagogischen Lehrkräften und Lehrkräften der allgemeinen Schule sind daher:
> die Abstimmung im Hinblick auf ihr pädagogisches Handeln,
> die Gestaltung eines Klimas der gemeinsamen Verantwortung in der Lerngruppe, das von Akzeptanz und Toleranz, von Rücksichtnahme und Unterstützungsbereitschaft geprägt ist,
> eine besondere Berücksichtigung der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf,
> eine Einbindung von individualisierenden und differenzierenden Maßnahmen in ein pädagogisches Gesamtkonzept der Lerngruppe,
> die Förderung der motorischen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen,
> die Stärkung der Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern durch Förderung des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls, der Leistungsbereitschaft, der Frustrationstoleranz,
> die Entwicklung und die Fortschreibung eines Förderplans,
> die gemeinsame Beratung mit den Eltern.

Spezifische Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte betreffen

> die begleitende Diagnostik,
> die Förderprogramme für Motorik, Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit sowie sprachliches Handeln und kognitive, emotionale und soziale Entwicklung,
> die Förderung von Lernstrategien und Arbeitsorganisation,
> die Beratung für den gemeinsamen Unterricht.

5.3 Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen

Wenn die sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule nicht gewährleistet werden kann, werden diese Kinder und Jugendlichen in der Schule für Lernbehinderte unterrichtet. Dort wird in der Regel auf der Grundlage besonderer Lehrpläne Unterricht erteilt. Diese Pläne beziehen sich auf die Lehrpläne der allgemeinen Schulen, damit ein Wechsel der Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule gegebenenfalls erreicht werden kann.

http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2000/sopale.pdf

Bei der Schließung der Förderschulen und dem daraus resultierenden Andrang von Förderschülern auf das allgemeine Schulsystem hatte die Schulministerin vorsätzlich oder fahrlässig übersehen, dass dieses Schulsystem für die Förderung von Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht vorbereitet war.

Die Folgen sind bekannt.

In unserer Parteiendemokratie kann man lediglich alle fünf Jahre die poltische Arbeit der regierenden Parteien bewerten. Die chaotischen Verhältnisse in unseren Schulen führten dann auch zur Abwahl der Landesregierung. Die neue Landesregierung wurde von der CDU und der FDP gebildet. Das angerichtete Chaos in den Schulen bleibt aber bestehen.

Mit Yvonne Gebauer als Schulministerin wird nun der Schulbetrieb neu strukturiert.

In der Presseinformation vom 21 Juli 2017 teilt die Schulministerin mit, dass Förderschulen zukünftig erhalten werden sollen.

Sicherlich eine erste Maßnahme. Weitere Vorschläge weisen darauf hin, dass der angerichtete Schaden erkannt wurde. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis wieder Ruhe in den Schulen einkehrt.

Anders als mit dem Volksbegehren vor 40 Jahren gegen die Koop-Schule, haben die politischen Akteure mit der Schließung von Förderschulen Fakten geschaffen, die eine Neustrukturierung unseres Schulsystems erforderlich macht. Die neue Schulministerin ist sicherlich gut beraten, wenn sie mit den betroffenen Eltern und den unterrichtenden Lehrern eine Zusammenarbeit anstrebt. Die von der GEW gesteuerte Schulleitungsebene sollte sie mit Vorsicht betrachten.


Der Vorstand


Weiter Informationen finden sich auf unseren Internetseiten:

digitalisierung.akgev.de        www.schulformdebatte.de        www.forum-inklusion-akgev.de